Voraussetzungen für die Aufnahme
Zunächst erfolgt die Anfrage für einen Einrichtungsplatz. Hierzu können Sie unser Anfrageformular nutzen, das Sie auf unserer Internetseite unter „Downloads“ finden. Zusätzlich benötigen wir vorab Unterlagen über den Patienten, wie z.B. Gutachten, Arztberichte mit Diagnosen, sowie ggf. die Betreuungsurkunde.
Anhand der eingereichten Unterlagen wird entschieden, ob der Bewerber sich persönlich vorstellen kann. Es wird dann ein persönliches Gespräch mit den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern geführt, in dem die gegenseitigen Vorstellungen und Wünsche besprochen und das Konzept des Hauses erläutert wird.
In diesem Gespräch sollte die Bereitschaft deutlich werden, das Betreuungs- und Führungskonzept des Hauses zu akzeptieren, zu einer notwendigen psychiatrischen Behandlung bereit zu sein und den grundsätzlichen Willen zu einer abstinenten Lebensführung zu haben. Die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sollten weiterhin bereit sein, die im Heimvertrag und in der Hausordnung fixierten Regelungen und Vereinbarungen zu akzeptieren.
Nach dem Gespräch entscheiden beide Seiten, ob der Bewerber aufgenommen wird.
Vor dem Aufnahmetermin muss die Kostenübernahmeerklärung des überörtlichen Sozialhilfeträgers ( mindestens die vorläufige Kostenübernahme) in schriftlicher Form vorliegen, bzw. das Clearingverfahren abgeschlossen sein.
Vor der Aufnahme ist ggf. rechtzeitig eine körperliche Entgiftung durchzuführen, da eine akute klinische Behandlungsnotwendigkeit zum Aufnahmezeitpunkt nicht vorliegen darf.